Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug

Bild des Rückspiegels

Austauschbare kleine Teile machen das Fahrzeug nicht zum Unfallwagen. Bild: © Uschi Dreiucker/ Pixelio.de

Von den Straßenverkehrsunfällen ist niemand sicher. Die Autounfälle passieren unerwartet aus verschiedenen Gründen nicht nur bei Fahranfängern, sondern auch bei erfahrenen Autofahrern. So sind die überhöhte Geschwindigkeit, riskantes Überholen, Missachtung der Vorfahrten die häufigsten Ursachen von schweren Unfällen. Im Gegensatz zu diesen, lassen sich Wildunfälle nur schwer vermeiden. Die Folgen sind die großen oder kleinen Autoschäden mit oder ohne Personenschäden. Wenn zum Glück niemand verletzt ist, stellt man sich später die Fragen: Was tun mit dem Unfallwagen und zählt mein Auto überhaupt zu den Unfallfahrzeugen oder können die geringfügen Schäden schnell und unkompliziert beseitigt werden? Nach welchem Grad der Schäden ist eigentlich mein Wagen ein Unfallauto?

Große oder kleine Schäden

Im Allgemeinen gilt es, dass ein Wagen zum Unfallfahrzeug bei größeren Blechschäden nach dem Frontal- oder seitlichen Crash wird. Allerdings kann ein Fahrzeug aus rechtlicher Sicht auch mit geringfügigen Schäden als Unfallwagen eingetragen werden und es muss nicht zwangsläufig ein Crash sein. Wenn das Auto keine Totalschaden hat und noch reparabel ist, können die kaputten Teile gerichtet, ausgetauscht oder lackiert werden, zählt das Auto in manchen Fällen nicht zu den Unfallfahrzeugen, sondern zu dem Wagen mit Bagatellschaden oder zu sognannten Kleinschäden. In der Rechtsprechung gibt es keine klar definierte Kleinschadengrenze. Hauptsächlich wird es heute von mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs ausgegangen, in denen die Grenze bei Bagatellschaden bei circa 750,- Euro definiert ist. Diese Kosten können die kleinen Reparaturen wie die Beseitigung von Kratzen im Lack, Austausch von Scheibe, Scheinwerfer oder Außenspiegel abdecken. In diesem Falle wird es von Bagatellschaden gesprochen.

Andererseits ist ein Wagen ein Unfallfahrzeug wenn die Reparaturkosten von obig genannter Summe übersteigen und die Teile des Autos wie z.B. Stoßstange ersetzt oder die Tür zerlegt, gespachtelt und lackiert werden müssen. Auch die Naturereignisse machen oft das Auto zum Unfallwagen. Bei den Dachlawinen, Hagel- und Sturmschäden oder auf einen Wagen gestürzter Ast wird das Auto fast immer im Nachhinein als Unfallwagen deklariert, da bei den derartigen Schäden meist das Blech deformiert wird.

Angaben im Kaufvertrag

Beim Verkauf des Unfallwagens sollten Sie dem Käufer lieber nichts verschweigen, sonst liegt ein Betrug bzw. arglistische Täuschung vor. Somit ist ein Vermerk im Kaufvertrag „Fahrzeug ist Unfallwagen“ unausweichlich. Darüber hinaus sind ebenfalls alle vorgenommenen Änderungen an dem Fahrzeug anzugeben oder dem Käufer mitzuteilen. Dazu zählen Nachlackierung, Tausch des Motors, Austausch der Türe wegen Rost u.a. Um die Unannehmlichkeiten beim Verkauf des Autos zu vermeiden, heben Sie alle Rechnungen, Kostenvoranschläge und Unfallgutachten auf. Gute Beschreibung und Fotos von beschädigten Stellen werden beim Online-Verkauf extrem hilfreich. Dies schafft dem Käufer mehr Vertrauen und Transparenz.

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