Unfallwagen Definition

Was ist überhaupt ein Unfallwagen? Ist das ein Fahrzeug, welches in einen richtigen Verkehrsunfall verwickelt war oder zählen alle Autos mit Schäden dazu, egal ob diese Schäden durch Witterung oder Gewalteinwirkung entstanden sind?

Prinzipiell ist es egal, ob es sich um einen Blechschaden durch einen Verkehrsunfall oder um Beulen oder Rost durch Hagel und Regen handelt, was zählt, sind nur die Reparaturkosten, die aufzuwenden wären, um das Auto wieder fahrtüchtig zu machen. Man sollte sich in diesem Zusammenhang nicht der Illusion hingeben, dass z.B. Rost nicht die „Fahrtüchtigkeit“ beeinträchtigt. Denn solche Stellen am Fahrzeug, an denen sich vielleicht ein Fahrradfahrer oder ein Kind verletzen könnte, werden vom TÜV auf jeden Fall beanstandet!

Über den Daumen gepeilt kann man sagen, dass ein Auto ein Unfallwagen ist, wenn sich der Gesamtschaden auf über tausend Euro beläuft. Denn dann kann man im Regelfall nicht mehr von kleinen Kratzern oder oberflächlichem Verschleiß sprechen. Bei KFZ Händlern gibt es teilweise auch folgende „Faustformel“: Wenn an den Originalteilen eines Wagens Arbeiten verrichtet werden mussten, um sie wieder in Originalform zu bringen, zum Beispiel durch Ausbeulen oder Richten, oder andere Funktionsteile repariert werden mussten, um die Fahrsicherheit des Autos garantieren zu können, spricht man von einem Unfallwagen.

In jedem Fall sollten bei einem Verkauf des Unfallwagens stets alle Beschädigungen an tragenden Rahmenteilen und auch ein etwaiger Austausch von Blechteilen angegeben werden. Am besten dokumentiert man alle Schäden bzw. Reparaturen am Unfallwagen mit Fotos und gibt diese an den Verkäufer. Auf dieser ehrlichen Basis kann ein faires Geschäft zu Stande kommen, ohne dass es zu Regressansprüchen kommt.

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