Unfallauto Versicherung

Wenn man ein Auto besitzt, dann muss man hierfür auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings zahlt diese Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall nur bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall. Ist der Fahrer selber schuld, so muss er üblicherweise für den Schaden selbst geradestehen, was oft sehr hohe Kosten verursachen kann.
Eine Erweiterung zu dieser Haftpflichtversicherung kann eine spezielle Unfallversicherung für das Auto sein. Diese Unfallversicherung zahlt teilweise auch bei einem selbstverschuldeten Unfall.
Neben einem Sachschaden bei einem Unfall können auch Personenschäden entstehen. Schäden an Personen übernehmen Versicherungen üblicherweise nur vorübergehend. Daher ist eine Unfallversicherung für das Auto sinnvoll.
Bei solch einer Unfallversicherung kann man verschiedene Insassen versichern lassen. Neben einem Mitfahrer kann man sich selbst auch als Fahrer versichern lassen.

Unfallwagen – Vorher richtig versichern
Mit einer entsprechenden Fahrerunfallversicherung ist man auch versichert, wenn man einen anderen Wagen fährt und einen Unfall hat. Dabei darf man selbst nicht der Unfallverursacher sein. Sinnvoll ist es, wenn man mit der entsprechenden Unfallversicherung alle Insassen des Autos versichert. Bei den meisten Unfällen mit Personenschäden werden die Insassen des Autos meist genauso verletzt wie der Fahrer selbst.
Dabei zahlt die Unfallversicherung für die Insassen auch bei bleibenden Schäden.
Nützlich sind solche Versicherungen zum Beispiel, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann oder auch, wenn es sich bei dem Unfallverursacher um einen Fussgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung handelt und er den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen kann.
Nützlich sein kann sie außerdem, wenn der Unfall im Ausland passiert. Dabei kann es vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht ausreichend zahlt, da in anderen Ländern die Deckungssummen oft viel niedriger sind als in Deutschland. Die Insassen Unfallversicherung zahlt dann die vereinbarte Deckungssumme für den Unfallwagen. Weiterhin trägt die Insassen-Unfallversicherung einen bleibenden Schaden, wenn sich der Fahrer bei einem Unfall verletzt hat, den er selbst verursacht hat.

 

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