Nach einem Verkehrsunfall wird ein Auto in jedem Fall beschädigt. Große Schäden am Auto machen einen Wagen zum Wagen mit Totalschaden. Es können wirtschaftliche- oder technische Totalschäden vorliegen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Wagens. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen am Fahrzeug so erheblich sind, dass Reparatur technisch unmöglich oder extrem aufwendig ist und sich nicht mehr lohnt. Bei der Totalschadenberechnung wird den Restwert des Wagens vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und somit das Ausmaß des Totalschadens festgestellt. Diese Differenzsumme kann der Beschädigter als Schadenersatz verlangen. Eine Alternative dazu ist sogenannte 130-Prozent-Grenze. Wenn die Reparaturkosten laut einem Sachverständiger nicht 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, kann der Beschädigte sein Fahrzeug instand setzen lassen. Es gibt allerdings eine Ausnahme aus diesem Grundsatz. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte im Rahmen der 130-Prozent-Grenze, Reparaturkosten komplett erstattet bekommen. Es ist möglich nur in dem Fall, wenn es dem Geschädigter, entgegen der Einschätzung eines Gutachtens, gelingt, eine Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
Wert eines Fahrzeuges mit Totalschaden
Im Zusammenhang mit Totalschaden eines Wagens wird es über seinen Restwert gesprochen. Restwert wird in die Abrechnung der Versicherung einbezogen. Über den Schrottwert, bzw. Restwert gibt es aktuell viel Streit, da je niedriger er beträgt, desto teure wird es für Versicherung. Die Versicherung weist meistens nach, wo und für welchen Preis der Wagen mit Totalschaden veräußert werden kann. Somit wird der Restwert eines Fahrzeuges festgestellt. Der Betroffene kann den Wagen auf diese Art und Weise veräußern oder selbst irgendwo anders seinen Wagen verkaufen oder verwerten lassen.
Für besseres Verständnis ist zu erklären, dass im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens hauptsächlich über den Restwert gesprochen wird und beim technischen Totalschaden über den Schrottwert. Der Wert eines Schrottwagens wird in weiterem Artikel erläutert.