Restwert von Unfallwagen

Was ist der Restwert von Unfallwagen?

Die Frage nach dem Restwert eines Autos stellt sich meist nach einem Unfall. Besonders bei einem Totalschaden muss die Frage geklärt werden, wie viel Geld die Versicherung des „Schuldigen“ dem Geschädigten zahlen muss.

Die rechtliche Grundregel zur Wertermittlung des verunfallten Fahrzeugs ist dabei wie folgt: Der Geschädigte erhält den sogenannten Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs, d.h. den Wert, den sein Auto vor dem Verkehrsunfall hatte. Davon muss er den Wert des Unfallwagens abziehen, den sogenannten Restwert. Das kann bei einem extrem beschädigten Fahrzeug auch nur der Wert der noch verwertbaren Teile sein. Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs, abhängig von Alter, Kilometerlaufleistung etc., also der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ergibt dann die auszuzahlende Versicherungssumme.

Doch leider gibt es bei der Ermittlung des Restwertes eines Unfallwagens häufig Diskrepanzen, weil beispielsweise ein Versicherungs-Sachverständiger einen gewissen Restwert ermittelt, während die „gegnerische“ Versicherung einen KFZ-Händler auftreiben kann, der angeblich deutlich mehr Geld für das Fahrzeug zu zahlen bereit wäre. Nach Rechtsprechung des BGH dürfen jedoch Internetaufkäufer, die als landesweite Restwerthändler außerhalb des regionalen Marktes anzusehen sind, nicht zu Rate gezogen werden.

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