Kaufvertrag für Unfallwagen

Welche Schäden muss ich beim Kaufvertrag für Unfallwagen angeben?

Jeder Autobesitzer, der ein Auto privat oder an einen KFZ Händler verkaufen möchte, muss alle bekannten Vorschäden seines Fahrzeug im Kaufvertrag erwähnen. Wenn ihr Auto einmal in einen Unfall verwickelt war, jedoch schadlos ausgegangen ist, müssen sie Ihren Wagen natürlich nicht als Unfallwagen deklarieren. Ebenfalls nicht angeben müssen sie sogenannte „Bagatellschäden“ , wie z.B. kleinere Kratzer und Dellen, die beim Rangieren im Parkhaus passiert sind.
Als Unfallwagen im Kaufvertrag ausweisen müssen sie ihren Wagen erst bei einem deutlichen Blechschaden der Karosserie oder natürlich, wenn eine Beeinträchtigung der Fahreigenschaften des Fahrzeug vorliegt. In der Regel können sie davon ausgehen, dass eine Meldepflicht bei einem Schaden besteht, wenn ein kostenintensiver Mehraufwand betrieben werden müsste, um das Auto zu reparieren. Teilweise können dies auch große Kratzer sein, welche aufwendig nachlackiert werden mussten.

Wichtig für den Unfallwagen-Kaufvertrag:

Selbst wenn verschiedene Schäden professionell und somit für den Laien unsichtbar ausgebessert wurden, dürfen sie diese im Kaufvertrag des Unfallwagens nicht verschweigen ! Da jeder Unfall, egal wie gut die resultierenden Schäden repariert wurden, den Wert eines Autos schmälert, muss er angeben werden. Ansonsten macht sich der Autoverkäufer strafbar und kann der arglistigen Täuschung bezichtigt werden! Sowohl private Käufer als auch gewerbliche PKW-Händler dürfen in diesem Fall den Unfallwagen zurückgeben und auf volle Erstattung des Kaufpreises bestehen.
Beim ADAC kann man sich einen praktischen Vordruck für einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag herunterladen und ausdrucken. Unter Punkt 1.3 können sie hier auch Unfallschäden Ihres Gebrauchtwagens angeben und sind somit juristisch immer auf der sicheren Seite.

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